AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vorbemerkung Firma - Neu & GebrauchtWarenRegal -
Frank u. Claudia Woerner GbR

Die Vermietung, Verkäufe und andere Leistungen der Firma erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Geltung haben, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Vermieter vermietet dem Mieter in seinem Geschäft einen bestimmten und zugewiesenen Bereich mit Regalflächen, Kleidungsständer Flächen, etc. Der Mieter kann in diesem Bereich seine Waren ausstellen, aufhängen und verkaufen. Der Mieter bietet seine Gegenstände auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und eigene Gewährleistung an. Dafür zahlt der Mieter dem Vermieter einen Mietzins. Verkaufte Ware wird von dem Vermieter mit dem Mieter abgerechnet. Hierfür erhält der Vermieter vom Mieter eine vereinbarte Provision.
Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:

1. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet in seinem Geschäft dem Mieter Verkaufsflächen, wie Regale, Verkaufs-Schütten, Vitrinen, Regalböden, Kleiderständer usw. gemäß obigem Mietvertrag. Die gemieteten Flächen können, wenn nötig von dem Vermieter zugewiesen werden.

2. Mietnutzung
Der Mieter nutzt die Mietflächen, um auf diesen, die in seinem Eigentum befindlichen Gegenstände zum Verkauf anzubieten. Der Mieter versichert, dass seine angebotenen Gegenstände sein Eigentum und frei von Rechten Dritter sind. Weiter versichert er, dass er mit seinen Artikeln keine Markenrechte Dritter verletzt. Grundsätzlich dürfen keine Artikel angeboten werden, die unter das Jugendschutzgesetz fallen, wie z. B. Waffen, Erotikfilme, indizierte Games, indizierte Filme, Kriegsspielzeug oder ähnliches. Getränke und Lebensmittel ohne MHD und Angabe der Inhaltsstoffe dürfen nicht angeboten werden. Der Mieter bietet nur solche Gegenstände an, die gereinigt und funktionsfähig sind. Der Vermieter übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der Funktionsfähigkeit. Der Mieter ist für die Ausstellung, Auspreisung, Dekoration und Sauberkeit seiner Waren selbst verantwortlich.

3. Miethöhe, Beginn und Ende der Mietzeit
Der Vermieter erhält vom Mieter eine Miete für die angemieteten Flächen. Die Mietzeit beträgt mindestens 1 Woche (6 Verkaufstage). Wird nach Ablauf der Mietzeit die Mietfläche nicht verlängert oder geräumt, wird die Mietfläche durch den Vermieter frei gemacht. Die Artikel werden dann für 4 Wochen eingelagert. Als Lagergebühr werden die gleichen Wochengebühren verlangt, wie bei der Anmietung. Sollte die Ware nach diesen 4 Wochen nicht abgeholt worden sein, geht die Ware in das Eigentum des Vermieters über.

4. Provision & Abrechnung & Auszahlung
Der Mieter bevollmächtigt den Vermieter, seine Waren zu verkaufen und den Kaufpreis entgegen zu nehmen. Der Vermieter verpflichtet sich, den Kaufpreis treuhänderisch zu verwalten. Der Mieter zahlt an den Vermieter die vereinbarte Verkaufsprovision auf die, vom Vermieter verkauften, Waren des Mieters. Bei der Abrechnung mit dem Mieter wird die Provision von dem Vermieter einbehalten. Diese Abrechnung kann jederzeit im Kundenkonto eingesehen werden.
Die Auszahlung des Verkaufserlöses kann nur gegen Vorlage des Personalausweises oder dem Mietvertrag im Original sowie Eingabe eines vierstelligen PIN-Codes erfolgen, den der Mieter bei der Anmietung selbst festgelegt und eingegeben hat. Auszahlungen können ab einem Betrag von 5,- € oder am Ende der Mietzeit ausgeführt werden. Überweisungen werden nicht durchgeführt. Verkaufserlöse, die 12 Monate nach Vertragsende nicht abgeholt worden sind, werden nicht mehr ausbezahlt.

5. Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Das Mietverhältnis kann auch fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
Sollten nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Waren (Elektroartikel, DVDs, Blurays, Games usw.) innerhalb von 48 Stunden nach Kauf wegen Defekts vom Käufer umgetauscht werden, ist der Mieter verpflichtet, die ausgezahlten Gelder dem Vermieter zu bezahlen.

6. Vermieterpfandrecht
Als Sicherheit für den vom Mieter geschuldeten Mietzins und die ausstehende Provision hält der Vermieter, auf allen vom Mieter eingestellten Waren, ein Vermieterpfandrecht. Sollte der Mieter 4 Wochen nach Beendigung des Mietvertrages seine Waren nicht abgeholt haben, geht das Eigentumsrecht an den Waren des Mieters auf den Vermieter über.

7. Haftung und Datenschutz
Den Vermieter trifft aus dem Verkauf der Waren des Mieters keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Sollten Waren des Mieters aus dem Ladenlokal des Vermieters durch Diebstahl entwendet oder sonst beschädigt werden, haftet der Vermieter dafür nicht. Gleiches gilt auch für die Angestellten des Vermieters. Der Vermieter haftet nur, wenn ihm grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Für wertvolle Artikel können abschließbare Vitrinen angemietet werden. Dem Mieter ist bekannt, dass für die im Laden gelagerten Waren kein Versicherungsschutz besteht.
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden. Er wird darauf nach § 33 BDSG hingewiesen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist der Ausstellungsort des Mietvertrages.

9. Salvatorische Klausel
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieses Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Falls eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam ist, bleibt die Wirksamkeit des Mietvertrages insgesamt unberührt. Die weggefallene Vereinbarung wird durch die zulässige gesetzliche Regelung oder eine solche ersetzt, welche dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck der beiden Parteien am nächsten kommt.